FAQ

Oft gestellte Fragen zu unseren Studiengängen

Studienentscheidung & Anmeldung

Die Qualifizierung ist ideal für Berufstätige, die sich zu Fachleuten fortbilden wollen; u.a.:
– Bachelor- und Master-Absolventen, denen zur beruflichen Etablierung das nötige Praxiswissen fehlt.
– Berufsumsteiger und -aufsteiger, die ihr berufliches Know-how praxisorientiert vertiefen möchten.
– Quereinsteiger, die das Praxisstudium als Sprungbrett für den Einstieg in den Beruf nutzen wollen.
– Der flexible und praxisorientierte Studiengang wird neben Ihrer fachlichen auch Ihre persönlichen Kompetenzen ausbauen.

Sie brauchen keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Nutzen Sie die Möglichkeit des persönlichen Gespräches im Rahmen der Studienberatung.
Wenn Sie den Abschluss des geprüfte/r Fachwirt/in Marketing (IHK) anstreben, ist eine abgeschlossene 3-jährige Ausbildung bzw. ausreichende Berufserfahrung notwendig.

Am einfachsten funktioniert die Anmeldung online. Dazu wählen Sie Ihre gewünschte Aufstiegsfortbildung aus und klicken auf den Button „Jetzt anmelden“. Verständlich werden Sie durch die nächsten Schritte geleitet. Alternativ lassen Sie sich Infomaterial zuschicken und wir legen Ihnen auch ein Anmeldeformular bei, welches Sie ausfüllen und uns zusenden.

Grundsätzlich gilt: Je eher Sie sich anmelden, desto besser. Somit können wir Ihnen frühzeitig einen Platz sichern. Die Planung ist für Sie und für uns einfacher. Die frühe Anmeldung hat den Vorteil, dass wir für Sie einiges regeln können.

Im Prinzip können Sie als Interessierter bei uns jede Fortbildung / Weiterbildung starten, ohne dass Sie Vorkenntnisse mitbringen. So benötigen Sie entweder eine abgeschlossene Ausbildung und/oder entsprechende Berufserfahrung.

Studium und Organisation

Sie haben einen festen Kursbetreuer, der Ihnen bei Bedarf auch in einem Einzelgespräch zur Verfügung steht. Bei inhaltlichen Fragen ist Ihr Dozent immer die erste Person, an die Sie sich wenden können. Darüber hinaus finden Sie immer einen Ansprechpartner im Frontoffice.

In allen Schulungsgebäuden stehen Ihnen Automaten für Heißgetränke und Snacks zur Verfügung. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Bäckerei und verschiedene Imbissstuben.

An unseren Weiterbildungsstandorten befinden sich ausreichende, kostenlose Parkmöglichkeiten.
Zudem liegt unser Gebäude in unmittelbarer Nähe der KVB-Linie 18 (Haltestelle Hermülheim).

Nein. Sie müssen kein eigenes Notebook mitbringen. Für den Unterricht ist das nicht zwingend erforderlich.

Im Regelfall stellen Sie Ihr Wissen direkt im Anschluss der Weiterbildungszeit unter Beweis. Die Prüfungen bzw. Leistungsbeurteilungen finden in Form von Klausuren, schriftlichen Haus- bzw. Projektaufgaben und der mündlichen Abschlussprüfung statt.

Im letzten Drittel des Studiums findet der Leistungsnachweis „Projektagentur“ statt. Dies ist eine Projektarbeit, die eine komplexe, fachübergreifende Handlungssituation der Marketing-Kommunikation behandelt. Die Projektagentur ist Teamarbeit und wird von ausgewählten WAK-Dozenten begleitet. Die Projektarbeit umfasst ca. 100 Stunden. Sie hat den Status eines Fachs und wird unter Angabe des Themas mit einer Note ausgewiesen.

Sollten Sie einen Prüfungsteil trotz optimaler Vorbereitung nicht bestanden haben, können Sie ihn bis zu zweimal wiederholen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sogar durch eine mündliche Nachprüfung eine nicht bestandene schriftliche Prüfung sofort ausgleichen. Darüber informieren wir Sie bei Bedarf ausführlich.

Ihre Weiterbildung bei uns dient der beruflichen Entwicklung. Das wird vom Staat in Form von Vergünstigungen bei der Steuererklärung belohnt. Bewahren Sie sämtliche Belege auf und reichen Sie sie beim Finanzamt ein: Geltend machen können Sie unter anderem Kursgebühren, Fahrtkosten, Parkgebühren, Unterkunft, Verpflegung, Arbeitsmittel sowie Bildungskredite.

An jedem unserer Standorte findet der Unterricht in modern ausgestatteten Räumen statt, überwiegend in der bewährten Frontalform und Online-Unterricht. Ihr Dozent ist ein Experte auf seinem Fachgebiet. Er vermittelt Inhalte, die Sie für die berufliche Praxis und für die Prüfung benötigen. Nach dem Unterricht können Sie in Lerngruppen weiterarbeiten. Dazu bieten wir entsprechende Räume an.

Kosten und Finanzierung

Neben Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsbürgerschaft können auch Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete, die in Deutschland leben, AFBG als finanzielle Unterstützung erhalten. Als Grundregel gilt: Haben Ausländerinnen und Ausländer eine Bleibeperspektive in Deutschland, gelten sie als förderberechtigt. Dies sind etwa Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis.

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist wie das BAföG für Studierende eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Anders als bei Stipendienprogrammen, bei denen regelmäßig eine Auswahl der Geförderten stattfindet, gilt für das Aufstiegs-BAföG: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung.

Sie müssen einen Berufsabschluss oder eine vergleichbare Qualifizierung mit Berufspraxis haben. Darüber hinaus muss der Abschluss der Aufstiegs-Fortbildung höher sein, als der Berufsabschluss den Sie bereits haben.

Die Aufstiegs-Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Dabei ist es egal, ob Sie die Fortbildung in Vollzeit oder in Teilzeit machen. Sie können die Fortbildung in der Schule, medien-gestützt oder als Fern-Unterricht absolvieren.

Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Erzieher- und Technikerschulen. Es gibt insgesamt mehr als 700 gleichwertige und damit mit AFBG förderfähige Fortbildungen in Deutschland.

Teilnehmende an Aufstiegsfortbildungen erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Beratung und Antragstellung ist nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt. Meistens sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten hierfür zuständig. In einigen Bundesländern gibt es davon Ausnahmen.

Die Adressen der Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie unter:
BMBF – Was wird gefördert?

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Anbieter in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung und damit die AFBG-Förderung einer Vorbereitungsmaßnahme.

Es können auch Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden, die auf einen Aufstiegsfortbildungsabschluss vorbereiten, für den die öffentlich-rechtlichen Prüfungsregelungen neben einem Erstausbildungsabschluss auch Prüfungszugänge über eine andere Vorqualifikation ermöglichen (z.B. für Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis). Dies ist meist bei schulischen Fortbildungen in sozialen Berufen der Fall (Bsp. Staatlich anerkannte/r Erzieher/in).

Für die Beantragung des Aufstiegs-BAFÖG sind verschiedene Formulare auszufüllen.
Sie finden diese unter: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html

Oder Sie füllen diese direkt Online aus unter:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antrag-online-stellen-1709.html

Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung, maximal 500 Euro.

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal  20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen, und
Sie im laufenden Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein erhalten haben. Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland arbeiten dürfen.

Ein Prämiengutschein kann auch für eine Weiterbildung eingesetzt werden, wenn die Anmeldung schon erfolgt ist. Der Kurs darf jedoch noch nicht begonnen haben, es darf noch keine Rechnung ausgestellt worden und noch kein Geld geflossen sein.

Der Prämiengutschein trägt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Den Restbetrag müssen Sie selbst aufbringen. Für eine Weiterbildung, die mehr als 1.000 Euro kostet, können Sie keinen Prämiengutschein nutzen. Maßgeblich ist dabei die Veranstaltungsgebühr, die auf der Rechnung Ihres Bildungsanbieters angegeben ist.

Nicht jede Weiterbildung wird durch den Bildungsgutschein gefördert. Die Maßnahme muss von der Agentur für Arbeit für eine Förderung zugelassen sein, das heißt, sie braucht eine offizielle Anerkennung. Entsprechende Zulassungen werden nach der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung“ vergeben und die Anbieter derartigen Maßnahmen werben in der Regel auf den eigenen Internetseiten mit dem Zertifikat.

Sie sind durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig. Das gilt für Angestellte, für Selbständige und Beschäftigte in Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit können ebenfalls einen Prämiengutschein erhalten. Ihr zu versteuerndes Einkommen (nach Einkommensteuergesetz) beträgt maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro).

Das Förderprogramm „Bildungsscheck“ gibt es seit 2006  in Nordrhein-Westfalen.

Mit dem Programm ermöglicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im sogenannten „individuellen Zugang“ finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen (im Besonderen für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige), die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und diese selbst finanzieren.
Im sogenannten „betrieblichen Zugang“ können Unternehmen eine finanzielle Unterstützung erhalten, die für ihre Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung realisieren möchten.

Für Erwerbstätige, die an einer Weiterbildung interessiert sind, gibt es die Bildungsprämie oder den Bildungsscheck (nur für Nordrhein-Westfalen). Es handelt sich in beiden Fällen um Fördermittel zur beruflichen Entwicklung.
Mit der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung, maximal 500 Euro. Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn:
Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden,
Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen,
Sie im laufenden Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein erhalten haben,
Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland arbeiten dürfen.

Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro. Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben. Angesprochen werden insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige.

Der Bildungsscheck sollte nur für Angebote der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden. Das sind Angebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln.

Dabei handelt es sich zum Beispiel um:
– Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde-/Befähigungsnachweise
– Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf/im Unternehmen (z. B. „Kommunikation im Unternehmen“, „Konfliktlösung im Betrieb“, „Moderation von Teamsitzungen“ usw.)
– das Nachholen von Berufsabschlüssen
– berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss zielen
– Vorbereitungskurse für eine Externenprüfung
– Vorbereitungskurse zum Abschluss in einem Fortbildungsberuf
– Nachqualifizierungen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens

Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die bereits ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Mit einem Weiterbildungsstipendium können Fachkräfte bis zu drei Jahre fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen finanzieren. Damit unterstützt das Bundesbildungsministerium junge Menschen, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbständigkeit zu entdecken.
Die Förderung umfasst Zuschüsse für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 8.100 Euro, verteilt auf drei Förderjahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden. Auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen, können bezuschusst werden.

 

Das ist vom Einzelfall abhängig. Wenn Sie bereits ein Stipendiat eines Begabtenförderungswerks oder einer Stiftung haben sollten Sie vorab unbedingt abklären, wie Ihr Werk/Stiftung zur Doppelförderung steht. Nach Abstimmung der beiden Statuten mit dem bestehenden Stipendienvertrag könnte eine Stipendienkombination durchaus möglich sein.

Was ist ein Weiterbildungsstipendium?
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist eine gute Grundlage für das Arbeitsleben. Um der Karriere danach einen Schub zu geben, sollte man sich zielgerichtet weiterbilden. Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert junge berufliche Talente beim Aufstieg durch weitere Qualifizierung.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich ihre Lehrgänge selbst aus. Die Förderfähigkeit prüft die betreuende Berufsbildungsstelle, in den meisten Berufen ist das die jeweilige Kammer. Gefördert werden anspruchsvolle fachliche Weiterbildungen wie etwa die Aufstiegsfortbildungen zur Industriemeisterin, zum Techniker, zur Fachkauffrau oder zum Fachpfleger, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen wie ein Intensivsprachkurs oder eine Software-Schulung. Auch ein berufsbegleitendes Studium ist förderfähig, wenn es auf Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbaut.

Bewerber für ein Stipendium müssen in der Regel bei einer deutschen Hochschule eingeschrieben/immatrikuliert sein.

Das Deutschlandstipendium für besonders begabte Studenten soll diese fördern, damit das Studium nicht an finanziellen Hürden scheitert. Deshalb hat das Bundesministerium für Forschung und Bildung das Deutschlandstipendium etabliert. Die Förderung kommt dabei zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von privaten Förderern. Zudem verhilft das Stipendium zu wertvollen Kontakten. Darüber hinaus sollte man herausragende Leistungen vorweisen können, wie z.B. sehr gute Schulnoten/Abiturnote, Zwischenergebnisse Studium.
Ebenso wichtig ist, dass Sie auch gesellschaftliches Engagement mitbringen. Wer sich in einem Verein, in einer Partei oder der Kirche engagierst, kann zusätzlich punkten. Auch wenn Sie Kinder erziehst, Angehörige pflegen oder Sie in der Vergangenheit biografische Hindernisse bewältigen mussten (z. B. Migration oder Flucht), wird dies positiv bei der Bewerbung eines Stipendiums berücksichtigt.

Die Bundesagentur für Arbeit leistet einen Beitrag dazu, dass Beschäftigte von einer beruflichen Weiterbildung profitieren. Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten – unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße.

Dazu bietet die Agentur für Arbeit eine Vielzahl von Förderungsmöglichkeiten wie z.B. Bildungsgutschein, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), Aufstiegs-BAFöG etc.
Weitere Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

Das Aufstiegs-BAföG besteht im Wesentlichen aus zwei Anteilen: der wichtigste ist ein Zuschuss von 40 % auf die Gesamtkosten der Weiterbildung, den Sie garantiert nicht zurückzahlen müssen. Darüber hinaus können Sie ein bis zu sechs Jahre zins- und tilgungsfreies Darlehen aufnehmen. Bei bestandener Prüfung werden davon erneut 40% erlassen – sozusagen zur Motivation. Der Staat zahlt im Bedarfsfall zudem einen monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Antragstellung beinhaltet einen größeren bürokratischen Aufwand, den wir Ihnen aber abnehmen: Ihr Weiterbildungsberater der Rhein-Erft Akademie unterstützt Sie umfänglich beim Förderantrag. Rufen Sie einfach an unter 02233 / 48-6491.